Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Sachen & Machen 4.0 GmbH

(FN 633863b ,Landesgericht Eisenstadt) mit dem Sitz in 7132 Frauenkirchen, Josefistraße 41
  • Allgemeines, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH übt das freie Gewerbe „Direct-Marketing“ und Werbeagentur aus und erbringt nachstehende Leistungen:
    • Der Umfang der von der Sachen & Machen 4.0 GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Sachen & Machen 4.0 GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
    • Die AGB des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Sachen & Machen 4.0 GmbH ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
    • Der Vertrag zwischen der Sachen & Machen 4.0 GmbH und dem Kunden wird erst mit der schriftlichen Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung durch die Sachen & Machen 4.0 GmbH wirksam.
    • Änderungen des Angebotes bedürfen der Schriftform und gilt der Vertrag sohin gemäß der Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht.
    • Nachträgliche Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
  • Auftragsabwicklung,, Lieferung und Liefertermine
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH bringt das Versandmaterial entweder zur Post oder zu einem privaten Beförderungsunternehmen. Erfüllungsort für diese Leistungen ist der Ort der Übernahme durch die Post oder das Beförderungsunternehmen, nach Übergabe des Versandmaterials an den Beförderer hat die Sachen & Machen 4.0 GmbH ihre Leistung erbracht.
    • Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferfristen, die Lieferung durch die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am vereinbarten Liefertermin dem Beförderer übergeben wurde. Fixtermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist an Liefertermine, auch an Fixtermine nicht gebunden, wenn das Versandmaterial oder die Portovorlage nicht zum vereinbarten Termin bei der Sachen & Machen 4.0 GmbH eingehen.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
  • Kosten, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung
    • Sämtliche vereinbarten Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten Produktionsstufen zurückzuführen sind und diese Erhöhungen 20 % des vereinbarten Preises nicht übersteigt.
    • Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, indem Versandmaterial verspätet angeliefert oder Porto verspätet bezahlt wird, ist die Sachen & Machen 4.0 GmbH berechtigt, dadurch entstehende Mehraufwendungen gesondert zu verrechnen.
    • Weiters behält sich die Sachen & Machen 4.0 GmbH vor, erst nach erfolgter Begleichung von Portovorschussrechnungen den Versand einzuleiten. Portovorschussrechnungen sind unmittelbar fällig und unterliegen keinen gesondert vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
    • Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist 7132 Frauenkirchen, Josefistraße 41. Rechnungen der Sachen & Machen 4.0 GmbH sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug bzw. nach den je Auftrag gesonderten Zahlungsbedingungen fällig.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist befugt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf andere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.
    • Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der Sachen & Machen 4.0 GmbH ist ausgeschlossen.
  • Verzugszinsen
    • Im Falle des Zahlungsverzuges werden lt. § 456 UGB Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz vereinbart. Weiters ist der Kunde verpflichtet, Mahnspesen sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung zu übernehmen. Preisnachlässe und Skonti werden mit Eintritt eines Zahlungsverzuges durch den Kunden unwirksam. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt, die dafür entstehenden Nachverrechnungskosten (Administrationskosten) werden dem Kunden angelastet.
  • Rechte, Pflichten und Haftungsausschlüsse
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist nicht verpflichtet, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial auf Stückzahl und Inhalt zu prüfen und haftet daher nicht für Fehlmengen. Die im Lieferschein bei der Anlieferung zur Sachen & Machen 4.0 GmbH genannte Stückzahl ist nicht verbindlich, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial hat den Beförderungsbedingungen der Post oder des sonstigen Beförderers zu entsprechen und die entsprechenden Vermerke zu enthalten.
    • Der Kunde gewährleistet, dass der Inhalt den geltenden Gesetzen nicht widerspricht und ist verpflichtet, die Sachen & Machen 4.0 GmbH anderenfalls schad- und klaglos zu halten.
    • Stellt sich während der Auftragserfüllung heraus, dass der Inhalt des Versandmaterials gegen geltende Gesetze verstößt, ist die Sachen & Machen 4.0 GmbH berechtigt, den weiteren Auftrag zu beenden und das Versandmaterial auf Kosten des Kunden zu retournieren. In diesem Fall hat die Sachen & Machen 4.0 GmbH dennoch Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch die Sachen & Machen 4.0 GmbH direkt und unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.
    • Wird ein Mangel nicht innerhalb einer Woche ab Eingang der Rechnung beim Kunden schriftlich gerügt, gilt die Leistung als mängelfrei erbracht.
    • Ebenso haftet die Sachen & Machen 4.0 GmbH nicht für Retouren, wenn die Adressen vom Kunden beigestellt wurden und ist die Sachen & Machen 4.0 GmbH nicht verpflichtet, die Adressen vor ihrer Verwendung zu prüfen, für die Richtigkeit der beigestellten Adressen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an und haftet nur für grobes Verschulden, eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Weiters haftet die Sachen & Machen 4.0 GmbH nicht für den Ersatz von Schäden oder Aufwendungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Adressen, seien diese vom Kunden beigestellt oder vereinbarungsgemäß von einem Dritten beschafft.
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH haftet auch nicht für die Beschädigung des Versandmaterials, sofern sich dieses nicht in ihrer Obhut befindet.
    • Der Beförderer ist nicht Erfüllungsgehilfe der Sachen & Machen 4.0 GmbH und haftet diese auch nicht für die Auswahl des Beförderers, wenn es sich bei diesem um ein Postunternehmen oder einen dazu gewerbsmäßig befugten Beförderer handelt.
    • Wird eine Ware ohne Lieferschein und ohne angegebene Stückzahl angeliefert, so übernimmt die Sachen & Machen 4.0 GmbH die Ware, ermittelt die Stückzahl und stellt einen Ersatzlieferschein aus. Für diese Tätigkeit verrechnen wir einen Stundensatz von 40 Euro netto pro Stunde.
  • Wertsicherungsvereinbarung
    • Das vereinbarte Entgelt wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2020 oder – sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden – einen an seine Stelle tretenden Index wertbezogen.
    • Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat Monat des Vertragsabschlusses endgültig verlautbarte Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Überschreiten nach oben oder unten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
    • Die Indexzahl, die zur Überschreitung nach oben oder unten geführt hat, bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.
    • Indexanpassungen werden bei Verträgen vorgenommen, welche für die Dauer von mehr als 12 Monaten abgeschlossen werden.
   
  • Rücktrittsrechte
    • Die Sachen & Machen 4.0 GmbH ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung ihrer Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde.
    • Bei Sampling Aufträgen – also der Verteilung von Warenproben – gilt ein Rücktrittsrecht für den Kunden bis 6 Wochen vor Verteilbeginn. Sollte die Sachen & Machen 4.0 GmbH in dieser Zeit kein Ersatzprodukt finden, so werden die vereinbarten Verteilkosten verrechnet. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit mit einem anderen, gleichwertigen Produkt die Verteilung durchführen zu lassen.
  • Schlussbestimmungen
    • Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder in Folge Änderung der Rechtslage nichtig werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
    • Es gilt österreichisches Recht als vereinbart, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB wird das Landesgericht Eisenstadt vereinbart.

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Lassen Sie uns gemeinsam das passende Projekt für Ihre Produkte finden. Wir freuen uns Sie zu beraten und gemeinsam unvergessliche Momente für die Zielgruppe zu schaffen!

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