Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketing GmbH
(FN 192548 i,Landesgericht Eisenstadt) mit dem Sitz in 2460 Bruck an der Leitha, Mühlgasse 12a
- Die Marketing GmbH übt das freie Gewerbe „Direct-Marketing“ und Werbeagentur aus und erbringt nachstehende Leistungen:
Der Umfang der von der Marketing GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Marketing GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. - AGB des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Marketing GmbH ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Der Vertrag zwischen der Marketing GmbH und dem Kunden wird erst mit der schriftlichen Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung durch die Marketing GmbH wirksam. Änderungen des Angebotes bedürfen der Schriftform und gilt der Vertrag sohin gemäß der Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht. Nachträgliche Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
- Die Marketing GmbH bringt das Versandmaterial entweder zur Post oder zu einem privaten Beförderungsunternehmen. Erfüllungsort für diese Leistungen ist der Ort der Übernahme durch die Post oder das Beförderungsunternehmen, nach Übergabe des Versandmaterials an den Beförderer hat die Marketing GmbH ihre Leistung erbracht. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferfristen, die Lieferung durch die Marketing GmbH ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am vereinbarten Liefertermin dem Beförderer übergeben wurde. Fixtermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden. Die Marketing GmbH ist an Liefertermine, auch an Fixtermine nicht gebunden, wenn das Versandmaterial oder die Portovorlage nicht zum vereinbarten Termin bei der Marketing GmbH eingehen. Die Marketing GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Sämtliche vereinbarten Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Marketing GmbH ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten Produktionsstufen zurückzuführen sind und diese Erhöhungen 20 % des vereinbarten Preises nicht übersteigt. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, indem Versandmaterial verspätet angeliefert oder Porto verspätet bezahlt wird, ist die Marketing GmbH berechtigt, dadurch entstehende Mehraufwendungen gesondert zu verrechnen. Weiters behält sich die Marketing GmbH vor erst nach erfolgter Begleichung von Portovorschussrechnungen den Versand einzuleiten. Portovorschussrechnungen sind unmittelbar fällig und unterliegen keinen gesondert vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
- Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist 2460 Bruck an der Leitha, Mühlgasse 12a. Rechnungen der Marketing GmbH sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug bzw. nach den je Auftrag gesonderten Zahlungsbedingungen fällig. Die Marketing GmbH ist befugt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf andere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen, eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der Marketing GmbH ist ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden lt. § 456 UGB Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz vereinbart, weiters ist der Kunde verpflichtet, Mahnspesen sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung zu übernehmen. Preisnachlässe und Skonti werden mit Eintritt eines Zahlungsverzuges durch den Kunden unwirksam. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt, die dafür entstehenden Nachverrechnungskosten (Administrationskosten) werden dem Kunden angelastet.
- Die Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial auf Stückzahl und Inhalt zu prüfen und haftet daher nicht für Fehlmengen. Die im Lieferschein bei der Anlieferung zur Marketing GmbH genannte Stückzahl ist nicht verbindlich, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial hat den Beförderungsbedingungen der Post oder des sonstigen Beförderers zu entsprechen und die entsprechenden Vermerke zu enthalten. Der Kunde gewährleistet, dass der Inhalt den geltenden Gesetzen nicht widerspricht und ist verpflichtet, die Marketing GmbH anderenfalls schad- und klaglos zu halten. Stellt sich während der Auftragserfüllung heraus, dass der Inhalt des Versandmaterials gegen geltende Gesetze verstößt, ist die Marketing GmbH berechtigt, den weiteren Auftrag zu beenden und das Versandmaterial auf Kosten des Kunden zu retournieren. In diesem Fall hat die Marketing GmbH dennoch Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt. Fixverträge werden jährlich der Inflation angepasst.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch die Marketing GmbH direkt und unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer Woche ab Eingang der Rechnung beim Kunden schriftlich gerügt, gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. Ebenso haftet die Marketing GmbH nicht für Retouren, wenn die Adressen vom Kunden beigestellt wurden und ist die Marketing GmbH nicht verpflichtet, die Adressen vor ihrer Verwendung zu prüfen, für die Richtigkeit der beigestellten Adressen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Marketing GmbH wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an und haftet nur für grobes Verschulden, eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters haftet die Marketing GmbH nicht für den Ersatz von Schäden oder Aufwendungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Adressen, seien diese vom Kunden beigestellt oder vereinbarungsgemäß von einem Dritten beschafft. Die Marketing GmbH haftet auch nicht für die Beschädigung des Versandmaterials, soferne sich dieses nicht in ihrer Obhut befindet. Der Beförderer ist nicht Erfüllungsgehilfe der Marketing GmbH und haftet diese auch nicht für die Auswahl des Beförderers, wenn es sich bei diesem um ein Postunternehmen oder einen dazu gewerbsmäßig befugten Beförderer handelt. Wird eine Ware ohne Lieferschein und ohne angegebene Stückzahl angeliefert, so übernimmt die Marketing GmbH die Ware, ermittelt die Stückzahl und stellt einen Ersatzlieferschein aus. Für diese Tätigkeit verrechnen wir einen Stundensatz von 28 Euro pro Stunde.
- Die der Marketing GmbH zur Verfügung gestellten Adressen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und erklärt der Kunde ausdrücklich, alle ihn als Auftraggeber im Sinne des § 4 Zif. 4 DSG treffenden Pflichten zu beachten. Er erklärt weiters, dass die Daten unter Einhaltung des DSG verarbeitet wurden und dass die Betroffenen geeigneter Weise über die Möglichkeit informiert wurden, die Übermittlung ihrer Daten für Marketingzwecke Dritter zu untersagen, sowie dass keine Untersagung erfolgt ist. Der Kunde ist auf Verlangen der Marketing GmbH verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Die Marketing GmbH ist als Dienstleister im Sinne des § 4 Zif. 5 DSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu beachten und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Marketing GmbH wird zur Erfüllung des Auftrages nur MitarbeiterInnen einsetzen, die sich ihr gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben. Die Marketing GmbH weist den Kunden auf die ihn als Auftraggeber treffende Informationspflicht des § 24 DSG hin und erklärt der Kunde diese Informationspflicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben.
Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass er als Auftraggeber im Sinne des § 4 Zif. 4 DSG verpflichtet ist, den Betroffenen über den zu dessen Person verarbeiteten Dateninhalt innerhalb von 8 Wochen nach Einlangen eines entsprechenden Begehrens Auskunft zu geben. Um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ein Auskunftsbegehren an den Kunden zu stellen, ist die Marketing GmbH berechtigt, Betroffenen auf Anfrage den Namen und die Adresse des Kunden bekannt zu geben. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass jeder Betroffene das Recht hat, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber gegen die Datenerhebung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen 8 Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassen. Der Kunde gewährleistet daher, dass die von ihm beigestellten Adressen hinsichtlich der sogenannten „Robinsonliste“ des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Sparte „Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung“ der Wirtschaftskammer Österreich geprüft wurden und keine in der Robinsonliste enthaltenen Personendaten an die Marketing GmbH überlassen werden, es sei denn, die betroffenen Personen hätten dieser Datenüberlassung ausdrücklich zugestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Marketing GmbH andernfalls schad- und klaglos zu halten. - Die Marketing GmbH ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung ihrer Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde. Bei Sampling Aufträgen – also der Verteilung von Warenproben – gilt ein Rücktrittsrecht für den Kunden bis 6 Wochen vor Verteilbeginn. Sollte die Marketing GmbH in dieser Zeit kein Ersatzprodukt finden, so werden die vereinbarten Verteilkosten verrechnet. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit mit einem anderen, gleichwertigen Produkt die Verteilung durchführen zu lassen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder in Folge Änderung der Rechtslage nichtig werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB wird das Landesgericht Eisenstadt vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketing GmbH
(FN 192548 i,Landesgericht Eisenstadt) mit dem Sitz in 2460 Bruck an der Leitha, Mühlgasse 12a
Die Marketing GmbH übt das freie Gewerbe „Direct-Marketing“ und Werbeagentur aus und erbringt nachstehende Leistungen: Der Umfang der von der Marketing GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Marketing GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
AGB des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Marketing GmbH ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Der Vertrag zwischen der Marketing GmbH und dem Kunden wird erst mit der schriftlichen Angebotsannahme oder Auftragsbestätigung durch die Marketing GmbH wirksam. Änderungen des Angebotes bedürfen der Schriftform und gilt der Vertrag sohin gemäß der Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht. Nachträgliche Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden.
Die Marketing GmbH bringt das Versandmaterial entweder zur Post oder zu einem privaten Beförderungsunternehmen. Erfüllungsort für diese Leistungen ist der Ort der Übernahme durch die Post oder das Beförderungsunternehmen, nach Übergabe des Versandmaterials an den Beförderer hat die Marketing GmbH ihre Leistung erbracht. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferfristen, die Lieferung durch die Marketing GmbH ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am vereinbarten Liefertermin dem Beförderer übergeben wurde. Fixtermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden. Die Marketing GmbH ist an Liefertermine, auch an Fixtermine nicht gebunden, wenn das Versandmaterial oder die Portovorlage nicht zum vereinbarten Termin bei der Marketing GmbH eingehen. Die Marketing GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
Bestellungen bzw. Lieferungen mit Lebensmittel, können leider nicht retourniert werden. Bitte überlegen Sie hier vorab, ob Sie die Ware benötigen.
Sämtliche vereinbarten Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Marketing GmbH ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten Produktionsstufen zurückzuführen sind und diese Erhöhungen 20 % des vereinbarten Preises nicht übersteigt. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, indem Versandmaterial verspätet angeliefert oder Porto verspätet bezahlt wird, ist die Marketing GmbH berechtigt, dadurch entstehende Mehraufwendungen gesondert zu verrechnen. Weiters behält sich die Marketing GmbH vor erst nach erfolgter Begleichung von Portovorschussrechnungen den Versand einzuleiten. Portovorschussrechnungen sind unmittelbar fällig und unterliegen keinen gesondert vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist 2460 Bruck an der Leitha, Mühlgasse 12a. Rechnungen der Marketing GmbH sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug bzw. nach den je Auftrag gesonderten Zahlungsbedingungen fällig. Die Marketing GmbH ist befugt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf andere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen, eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der Marketing GmbH ist ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden lt. § 456 UGB Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz vereinbart, weiters ist der Kunde verpflichtet, Mahnspesen sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung zu übernehmen. Preisnachlässe und Skonti werden mit Eintritt eines Zahlungsverzuges durch den Kunden unwirksam. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt, die dafür entstehenden Nachverrechnungskosten (Administrationskosten) werden dem Kunden angelastet.
Die Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial auf Stückzahl und Inhalt zu prüfen und haftet daher nicht für Fehlmengen. Die im Lieferschein bei der Anlieferung zur Marketing GmbH genannte Stückzahl ist nicht verbindlich, das vom Kunden beigestellte Versandmaterial hat den Beförderungsbedingungen der Post oder des sonstigen Beförderers zu entsprechen und die entsprechenden Vermerke zu enthalten. Der Kunde gewährleistet, dass der Inhalt den geltenden Gesetzen nicht widerspricht und ist verpflichtet, die Marketing GmbH anderenfalls schad- und klaglos zu halten. Stellt sich während der Auftragserfüllung heraus, dass der Inhalt des Versandmaterials gegen geltende Gesetze verstößt, ist die Marketing GmbH berechtigt, den weiteren Auftrag zu beenden und das Versandmaterial auf Kosten des Kunden zu retournieren. In diesem Fall hat die Marketing GmbH dennoch Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt. Fixverträge werden jährlich der Inflation angepasst.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch die Marketing GmbH direkt und unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer Woche ab Eingang der Rechnung beim Kunden schriftlich gerügt, gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. Ebenso haftet die Marketing GmbH nicht für Retouren, wenn die Adressen vom Kunden beigestellt wurden und ist die Marketing GmbH nicht verpflichtet, die Adressen vor ihrer Verwendung zu prüfen, für die Richtigkeit der beigestellten Adressen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Marketing GmbH wendet die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an und haftet nur für grobes Verschulden, eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters haftet die Marketing GmbH nicht für den Ersatz von Schäden oder Aufwendungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Adressen, seien diese vom Kunden beigestellt oder vereinbarungsgemäß von einem Dritten beschafft. Die Marketing GmbH haftet auch nicht für die Beschädigung des Versandmaterials, soferne sich dieses nicht in ihrer Obhut befindet. Der Beförderer ist nicht Erfüllungsgehilfe der Marketing GmbH und haftet diese auch nicht für die Auswahl des Beförderers, wenn es sich bei diesem um ein Postunternehmen oder einen dazu gewerbsmäßig befugten Beförderer handelt. Wird eine Ware ohne Lieferschein und ohne angegebene Stückzahl angeliefert, so übernimmt die Marketing GmbH die Ware, ermittelt die Stückzahl und stellt einen Ersatzlieferschein aus. Für diese Tätigkeit verrechnen wir einen Stundensatz von 28 Euro pro Stunde.
Die der Marketing GmbH zur Verfügung gestellten Adressen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und erklärt der Kunde ausdrücklich, alle ihn als Auftraggeber im Sinne des § 4 Zif. 4 DSG treffenden Pflichten zu beachten. Er erklärt weiters, dass die Daten unter Einhaltung des DSG verarbeitet wurden und dass die Betroffenen geeigneter Weise über die Möglichkeit informiert wurden, die Übermittlung ihrer Daten für Marketingzwecke Dritter zu untersagen, sowie dass keine Untersagung erfolgt ist. Der Kunde ist auf Verlangen der Marketing GmbH verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Die Marketing GmbH ist als Dienstleister im Sinne des § 4 Zif. 5 DSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu beachten und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Marketing GmbH wird zur Erfüllung des Auftrages nur MitarbeiterInnen einsetzen, die sich ihr gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben. Die Marketing GmbH weist den Kunden auf die ihn als Auftraggeber treffende Informationspflicht des § 24 DSG hin und erklärt der Kunde diese Informationspflicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben.Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass er als Auftraggeber im Sinne des § 4 Zif. 4 DSG verpflichtet ist, den Betroffenen über den zu dessen Person verarbeiteten Dateninhalt innerhalb von 8 Wochen nach Einlangen eines entsprechenden Begehrens Auskunft zu geben. Um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ein Auskunftsbegehren an den Kunden zu stellen, ist die Marketing GmbH berechtigt, Betroffenen auf Anfrage den Namen und die Adresse des Kunden bekannt zu geben. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass jeder Betroffene das Recht hat, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber gegen die Datenerhebung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen 8 Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassen. Der Kunde gewährleistet daher, dass die von ihm beigestellten Adressen hinsichtlich der sogenannten „Robinsonliste“ des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Sparte „Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung“ der Wirtschaftskammer Österreich geprüft wurden und keine in der Robinsonliste enthaltenen Personendaten an die Marketing GmbH überlassen werden, es sei denn, die betroffenen Personen hätten dieser Datenüberlassung ausdrücklich zugestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Marketing GmbH andernfalls schad- und klaglos zu halten.
Die Marketing GmbH ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung ihrer Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde. Bei Sampling Aufträgen – also der Verteilung von Warenproben – gilt ein Rücktrittsrecht für den Kunden bis 6 Wochen vor Verteilbeginn. Sollte die Marketing GmbH in dieser Zeit kein Ersatzprodukt finden, so werden die vereinbarten Verteilkosten verrechnet. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit mit einem anderen, gleichwertigen Produkt die Verteilung durchführen zu lassen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder in Folge Änderung der Rechtslage nichtig werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB wird das Landesgericht Eisenstadt vereinbart.